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Wenn wir von Gerechtigkeit sprechen, meinen wir den Umgang mit Konflikten zwischen Menschen oder Menschengruppen. Oft steht dabei die Ausübung von Gewalt im Mittelpunkt. Wir verstehen Gewalt als ein Spektrum. Sie umfasst körperliche, sexualisierte, psychische und durch Worte verursachte Verletzungen. Gewalt kann auf der Straße zwischen Unbekannten oder hinter verschlossenen Türen in den engsten Beziehungen stattfinden. Beziehungen und Netzwerke können Unterstützung leisten und gleichzeitig Orte sein, an denen Gewalt ausgeübt wird. Oft ist Gewalt aber nicht individuell, sondern steht im Zusammenhang mit Vorurteilen, nicht ausgesprochenen Normen oder diskriminierenden Gesetzen und dient dazu, diese aufrecht zu erhalten. Diese Herrschaftsverhältnisse erzeugen Gewalt, die sich nicht nur physisch ausdrückt. Das nennen wir strukturelle und institutionalisierte Gewalt.1
Strukturelle und institutionalisierte Gewalt
In der heutigen Justiz sind nicht alle gleich, auch wenn das System es sich oft auf die Fahnen schreibt. Wer mehr Geld hat, kann sich bessere Anwält*innen leisten und wird somit eher freigesprochen oder muss nicht in den Knast, nur weil die Geldstrafe nicht gezahlt werden kann (sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe). Wenn Menschen dafür bestraft werden, dass sie arm sind, ist das Klassismus. Für viele Schwarze Menschen und People of Color gehört es zum Alltag „verdachtsunabhängig“ von der Polizei kontrolliert und gedemütigt zu werden (Racial Profiling).23) Feminizide werden als Einzelfälle verharmlost, anstatt sie als gesellschaftliches Problem zu sehen und Vergewaltigungen in der Ehe werden oft nicht als solche benannt.45 Und die Institutionen, die hinter all dem stehen – Justiz, Ämter, Polizei, Verfassungsschutz, etc. – sind unangreifbar.
Gleichzeitig spielt Eigentum oft eine wichtigere Rolle als das Wohl aller Menschen. Die meisten Gefangenen in der BRD sitzen wegen Eigentumsdelikten6), wie einfacher Ladendiebstahl oder Bahn fahren ohne Ticket78, hinter Gittern. Knäste und andere Formen des Einsperrens (Lager, Abschiebezentren, Zwangspsychiatrie u.a.) isolieren, entmündigen, beuten aus, passen an und töten.91011
Gewaltenteilung und Gesetze
In vielen heutigen Gesellschaften gibt es eine Gewaltenteilung. Diese ergibt Sinn um die Macht, über die Lösung von Konflikten zu entscheiden (Judikative), physische Gewalt auszuüben (Exekutive) und Regeln zu geben (Legislative), nicht in dem gleichen Kreis von Personen zu konzentrieren. In der kapitalistischen Gesellschaft gibt es aber dennoch ein klares Machtmonopol in den einzelnen Bereichen und auch die Trennung bleibt nicht immer ganz klar (z.B. wenn Polizei, Geheimdienste und Justiz zusammenarbeiten).12
Größere Konflikte werden selten innerhalb der Gesellschaft unter den Beteiligten gelöst. Es wird sich darauf verlassen, dass einzelne Personen über langjährige Schicksale von Menschen richten (Judikative). Wenn Menschen sich selbst gegen Gewalt verteidigen, passiert es schnell, dass sie dafür verurteilt werden. Denn das Monopol für physische Gewalt liegt bei Polizei und Militär (Exekutive).13 Gesetze werden im Parlament verabschiedet, wobei eine Beteiligung der Gesellschaft kaum möglich ist (Legislative).
Gesetze sind nicht das gleiche wie moralische Grundsätze. Letztere haben einen informelleren Charakter und werden von Menschen untereinander verhandelt und durchgesetzt. Moralische Grundsätze sind nicht überall und zu jeder Zeit gleich. Sie unterscheiden sich von Gemeinschaft zu Gemeinschaft. Werden sie bewusst als Alternative und auf den Grundsätzen von Solidarität und Emanzipation entwickelt, können sie zu mehr Gerechtigkeit führen.14 Oft sind sie aber von Herrschaftsverhältnissen durchzogen und bleiben unhinterfragt. Daher haben sie viel Einfluss auf unseren moralischen Kompass und machen es uns schwer alternative Vorstellungen von Gerechtigkeit zu entwickeln. Es gibt Überschneidungen zwischen moralischen Grundsätzen und Gesetzen, weshalb es uns bei diesen Gesetzen richtiger erscheint sie zu befolgen (z.B. nicht töten).*15 Gleichzeitig gibt es Gesetze, die solidarischen Werten entgegenstehen (z.B. die Kriminalisierung von Migration und Flucht). Diese Art von Gesetzen ist für uns schwer nachvollziehbar, weil sie nicht in unserem, sondern im Interesse von Staaten und Profit gemacht sind.
In der heutigen Gesellschaft geht es also nicht darum, dass wir uns an Gesetze halten, weil wir diese sinnvoll finden. Oder dass wir uns, wenn wir Gewalt ausüben, damit auseinandersetzen können, woher dieses Verhalten kommt und was wir daran ändern können. Die Hauptmotivation sich an Gesetze zu halten, die nicht unseren Werten entsprechen, ist Angst vor den Konsequenzen. Dass diese äußere, durch Angst getriebene Motivation solidarische Verhaltensweisen erschwert, ist in der heutigen Gesellschaft sichtbar.
„Öffentliche Ordnung“ und Polizei
Die Idee der staatlich geregelten „Öffentlichen Ordnung“ entwickelte sich zusammen mit dem Kapitalismus in Europa. Bäuer*innen und Handwerker*innen waren durch Verschuldung und Enteignung gezwungen in die Städte zu ziehen. Dort begaben sie sich jedoch nicht freiwillig in abhängige Lohnarbeit. Betteln, Sexarbeit, Diebstahl, Raub und das Umherziehen von Ort zu Ort dienten der Lebenserhaltung. Gleichzeitig entzogen sich Menschen auf diese Weise der staatlichen Kontrolle. Um die Gefahr von Aufständen zu senken und Menschen in die Lohnarbeit und somit die kapitalistische Ordnung zu zwingen, wurden diese unabhängigen Überlebensstrategien kriminalisiert und bestraft. Es war die sich entwickelnde Polizei, die dafür sorgte, dass Menschen gefangen genommen wurden, um in Arbeitshäusern und auf Schiffen Zwangsarbeit zu verrichten.16
Gleichzeitig entstanden staatliche Strukturen und Institutionen. Gemeinsam mit einem Wandel von religiösen und philosophischen Werten waren sie die Grundlage für eine tief sitzende Selbstdisziplinierung. Diese bewirkte über den Verlauf von Jahrhunderten einen gesellschaftlichen Wandel, in dem die Menschen kapitalistische Normen und Verhaltensweisen weitgehend internalisierten und als „menschliche Natur“ akzeptierten. Die massenhafte Ausübung von Gewalt durch eine herrschende Klasse wurde dabei nicht aufgegeben. Zusätzlich sorgten pseudowissenschaftliche Theorien dafür, dass arme Menschen und marginalisierte Gruppen von Natur aus als „kriminell“ angesehen wurden und somit auch ohne Grund gezielt überwacht und verfolgt werden konnten. Im 19. Jahrhundert kontrollierte die Polizei daher vor allem von armen Menschen bewohnte Stadtteile und konzentrierte sich auf die blutige Niederschlagung von Streiks.17 Methoden zur Kontrolle und Überwachung wurden in deutschen Kolonien weiterentwickelt*18, während die Polizei im Nationalsozialismus unter anderem Jüd*innen, Rom*nja und Sinti*zze *19(Sieh ‚Antirassismus & Dekolonialisierung‘) rassistisch verfolgte.20
Die heutigen Arbeits- und Denkweisen der deutschen Polizei bauen genau auf diesen diskriminierenden Mustern auf. Auch heute werden vor allem Gegenden, in denen viele migrantische und arme Menschen leben, zu sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“ erklärt.21
Aufgabe der Polizei und des Justizsystems ist somit nicht der Schutz aller Menschen, sondern der Schutz der jeweils aktuellen Herrschafts- und Eigentumsverhältnisse. Polizeigewalt und Rassismus sind keine Einzelfälle oder individuelles Fehlverhalten, sondern die strukturelle Basis der Polizei und des Justizsystems.*22
Menschenverständnis
Oft wird behauptet, die Menschen seien an sich böse und deshalb brauche es harte Gesetze, um sie zu kontrollieren. Wir denken aber, dass das menschliche Denken und Handeln von den jeweiligen Erfahrungen und materiellen Lebensumständen geprägt ist. In einer Gesellschaft, in der alle Zugang zu guten Lebensbedingungen haben und gewaltvolle Unterdrückungsverhältnisse und Beziehungen immer weiter abgebaut werden, eröffnen sich ganz andere Möglichkeiten der Persönlichkeitsentwicklung. Das soll nicht heißen, dass die Menschen von sich aus gut seien. Das ist etwas, das wir nur durch ernsthafte Auseinandersetzung mit uns selbst und mit viel Geduld herausfinden können. Wir gehen davon aus, dass Menschen sich selbst bis ins hohe Alter verändern und lernen können. Dabei gibt es uns Hoffnung zu sehen, wie Menschen sich auch heute, trotz der auf Konkurrenz und Strafe basierenden Ordnung, kooperativ verhalten und sich gegenseitig unterstützen.2324
Was wollen wir anders machen?
Wir sind überzeugt, dass es in einer klassenlosen Gesellschaft, die auf Solidarität und gegenseitiger Hilfe basiert, weniger Gewalt geben wird. Viele heute kriminalisierte Handlungen werden weniger Raum einnehmen. Wenn durch die Abschaffung des Eigentums die Grundbedürfnisse aller Menschen abgedeckt sind, wird es auch weniger Konflikte um Besitz geben. Die Gewalt wird jedoch nicht von einem auf den anderen Tag aufhören und es wird immer Konflikte geben, wenn Menschen zusammenleben.25 Also brauchen wir konkrete Ideen, wie wir damit langfristig umgehen können. Um nicht wieder in alte Strukturen zu verfallen, sollten diese auf anderen Grundwerten aufbauen (siehe Einleitung Programm).
Im Mittelpunkt stehen dabei gegenseitige Verantwortlichkeit und die bewusste Einigung auf gemeinsame Vereinbarungen. Wenn wir Konflikte lösen wollen, sollte nicht die Verletzung von abstrakten Regeln im Vordergrund stehen, sondern die konkreten Handlungen von Personen und die Frage, was der Ursprung dieser Handlungen ist. Gleichzeitig muss uns bewusster werden, dass von Gewalt betroffene Menschen die Möglichkeit haben zu handeln.
Konfliktlösung sollte nicht mehr die Sache von einigen wenigen professionellen Menschen sein, sondern kollektiv getragen werden. Um dies zu ermöglichen, muss Konfliktlösung ein wesentlicher Bestandteil unserer Bildung werden.26
Selbst dann noch wird es Konflikte geben, die nicht einfach untereinander gelöst werden können. Deshalb haben wir uns erste Ansätze für Konzepte und Strukturen zur Konfliktlösung in einer befreiten Gesellschaft und den Umgang mit zwischenmenschlicher Gewalt überlegt und bereits existierende Konzepte zusammengetragen.
Die vorgeschlagenen Strukturen sind bewusst unabhängig von staatlichen Institutionen. Sie basieren darauf, dass alle in einer Gemeinschaft lebenden Personen sich freiwillig daran beteiligen und den gemeinsamen Grundsätzen informiert zustimmen.
Zugrunde liegende Konzepte:
- Awareness bedeutet bewusst und achtsam sein. Es geht darum Strukturen zu schaffen, die in akuten Situationen von übergriffigem Verhalten und Diskriminierung ansprechbar und handlungsfähig sind. Awareness-Konzepte benennen Machstrukturen (z.B. Rassismus, Patriarchat und Klassismus) im Verhalten von Personen, Strukturen und Institutionen, um sie aktiv zu verändern. Im Fokus steht dabei die betroffene Person und ihre Wünsche. Dafür sind drei Prinzipien wichtig: 1. Definitionsmacht: Jeder Mensch kann nur für sich selbst eigene Grenzen setzen und Erfahrungen definieren.*27 2. Parteilichkeit: Vollständige, nicht hinterfragende Solidarität mit der betroffenen Person und deren Definition der Grenzüberschreitung. 3. Vertraulichkeit: Keine Handlung wird ohne den Wunsch der betroffenen Person vorgenommen. Dies gilt auch für die Weitergabe von Informationen.2829
In einem längeren Prozess, der auf eine Grenzüberschreitung folgen kann, ist es ratsam andere Konzepte anzuwenden, die die gewaltausübende Person und deren Perspektive miteinschließen. Diese Konzepte können Kollektive Verantwortungsübernahme, Transformative Gerechtigkeit und Intersektionalität sein*30:
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- Kollektive Verantwortungsübernahme (“Community Accountability“)313233: Es geht darum, schon vor einer konkreten Gewaltausübung stabile Beziehungen und starke Gemeinschaften mit gemeinsamen Werten und Visionen (= communities) und Unterstützungsgruppen für betroffene und gewaltausübende Personen aufzubauen. Gewalt wird weniger als individuell, sondern mehr als systematisch verstanden.
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- Transformative Gerechtigkeit („Transformative Justice“)34353637: Es handelt sich um einen gemeinschaftlich unterstützten Prozess. Die Gewalt ausübende Person soll Verantwortung übernehmen und ihr Verhalten und ihre Einstellungen dauerhaft verändern, anstatt bestraft oder ausgestoßen zu werden. Dies beinhaltet, die Gewalt zu beenden und bedingungslos anzuerkennen. Die von Gewalt betroffene Person soll sich (wieder) sicher fühlen und ihr Leben selbstbestimmt führen können. Weil Gewalt als strukturell betrachtet wird, sollen die gesellschaftlichen Bedingungen dafür verändert werden. Auch bei diesem Konzept werden gemeinschaftliche Werte und Praktiken entwickelt, die gegen Gewalt und Unterdrückung gerichtet sind.
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- Intersektionalität bedeutet, dass Menschen von verschiedenen sozialen Kategorien der Ungleichheit und den darauf basierenden Diskriminierungsformen gleichzeitig betroffen sein können. Diese lassen sich nicht voneinander trennen. Daraus entstehen dann neue Diskriminierungsformen, welche teilweise keine eigene Bezeichnung haben. Deshalb macht jede Person spezifische Erfahrungen, welche wiederum konkrete Auswirkungen auf gesellschaftliche Zugänge und Ausschlüsse haben.3839
1. Wo wollen wir langfristig hin?
1.1 Grundsätze
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- A. Gemeinschaftliche Verantwortung und Veränderung statt Bestrafung: Veränderung von Überzeugungen und Denkmustern, die die Grundlage unseres Verhaltens sind, passiert nicht durch Angst vor Strafe oder in Isolation, sondern durch intensive Auseinandersetzung damit.
- B. Konfliktlösung ist die Grundlage für das Funktionieren von Gemeinschaften und soll daher nicht „nebenbei“ passieren. Alle in einer Kommune lebenden Menschen sind mitverantwortlich.
- C. Prozesse der Veränderung brauchen Zeit und bedeuten Arbeit. Personen, die diesen Prozess unterstützen, muss das ermöglicht werden.
- D. Konflikte um Besitz: Wenn z.B. Diebstahl notwendig wird, dann deutet das meist auf ein kollektives Versagen hin, z.B. wegen ungleicher Verteilung. Die Veränderung der Kommune soll hier im Vordergrund stehen, statt nur ein individuelles Problem zu suchen.
- E. Bedingungslose Ansprechbarkeit: Die Gerechtigkeitsstrukturen sind für alle Menschen ansprechbar. Alle Menschen werden angehört, unabhängig von z.B. Alter oder psychischer und mentaler Verfassung.
1.2 Dauerhafte Konzentration von Macht verhindern40
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- A. Trennung von Verantwortungsbereichen: Es gibt eine klare Trennung zwischen den Strukturen akuter Konfliktintervention (Einschreiten), kurz- bis langfristiger Konfliktbearbeitung und emotionaler Unterstützung, sowie den Verantwortlichen für das Zusammentragen des Gesellschaftskonsenses (siehe Punkt 1.2 C Gesellschaftskonsens).
- B. Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht: Personen, die Teil der Gerechtigkeits- und Interventionsstrukturen (siehe Punkt 1.3 Struktur) sind, erfüllen zeitlich befristet eine Aufgabe. Sie sind immer verantwortlich für ihr Handeln und können dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür gibt es sowohl interne Kontrollmechanismen (z.B. regelmäßige Supervision, Selbstreflexion, Gruppenreflexion, Anfertigung von Berichten), als auch unabhängige, für alle einfach zugängliche Beschwerdemöglichkeiten. Neben lokalen Vollversammlungen (siehe Programmteil Selbstverwaltung) als offener Beschwerdestelle werden weitere nach Bedarf entwickelt.
- C. Gesellschaftskonsens: Gerechtigkeits- und Interventionsstrukturen erhalten ihre Legitimität durch einen Gesellschaftskonsens. Dieser ist eine Sammlung der Vereinbarungen aller in einer Kommune lebenden Menschen, Ergebnis eines Aushandlungsprozesses und durch regelmäßige Foren veränderbar (siehe Programmteil Selbstverwaltung). Hier kann sich auf klare Grenzen der Handlungsmöglichkeiten verschiedener Strukturen geeinigt werden.
1.3 Struktur
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- A. Ansprechpersonen für Konflikte (Awareness-Strukturen) sind die kleinsten lokalen Einheiten der Gerechtigkeitsstrukturen. Sie sollten in jedem Lebensbereich (z.B. Hausgemeinschaft, Arbeitsplatz, öffentliche Plätze) rund um die Uhr ansprechbar sein. Sie sind in akuten Situationen vor allem zuständig für die unmittelbare emotionale Unterstützung der betroffenen Person(en) und bieten einen Schutzraum. Wenn Konflikte nicht direkt gelöst werden können, wenden sich die Beteiligten an Gerechtigkeitskommissionen. Die Awareness-Strukturen sind nicht für physisches Eingreifen (z.B. Festhalten) verantwortlich.
- B. Gerechtigkeitskommissionen sind auch Teil der Gerechtigkeitsstrukturen und in einem größeren Gebiet (z.B. der jeweiligen Kommune) für die langfristige Bearbeitung von Konflikten zuständig. Eine Voraussetzung ist deshalb, dass sie sich intensiv zum Thema Konfliktlösungsmethoden gebildet haben. Bei Konflikten, in denen es um zwischenmenschliche Gewalt geht, arbeiten sie sowohl mit den Betroffenen, als auch mit den Gewalt ausübenden Personen und deren Unterstützungskreisen zusammen und orientieren sich dabei an den oben beschriebenen Konzepten.
- C. Interventions-Teams sind für physisches Eingreifen verantwortlich und Teil der Selbstverteidigungsstrukturen (siehe Programmteil Selbstverteidigung). Priorität sollte immer eine mündliche Klärung von Konfliktsituationen sein, daher arbeiten sie mit den Awareness-Strukturen zusammen (sind z.B. immer zusammen unterwegs). Dabei entscheiden die Personen der Awareness-Strukturen, wann die Interventions-Teams eingreifen sollen. Den Vertrauensvorschuss physische Gewalt auszuüben, können sie nur durch die Gemeinschaft erhalten. Trotzdem besteht die Gefahr eines Machtmonopols oder Machtmissbrauchs. Deshalb sind klare Grenzen und Kontrollmechanismen hier besonders wichtig. Dürfen sie z.B. eine Person einsperren, deren Verhalten eine akute Gefahr für das Leben anderer darstellt, bis die Gerechtigkeitskommission kontaktiert wird?
- D. Gerechtigkeitsforum: Kann von den Beteiligten eines Konfliktes, der jeweiligen Gerechtigkeitskommission oder den zugehörigen Vollversammlungen oder Räten einberufen werden, wenn ein Konflikt die Grenzen der Gerechtigkeitskommission überschreitet. Es ist auch zuständig für Konflikte zwischen verschiedenen Kommunen.
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- D1. Aufbau des Gerechtigkeitsforums könnte so aussehen: es sind alle am Konflikt beteiligten Personen anwesend, außerdem Delegierte der jeweils Beteiligten und weiterer Gerechtigkeitskommissionen sowie ggf. Delegierte autonomer Strukturen (siehe Programmteil Selbstverwaltung). Außerdem kann es feste Funktionen geben, die dafür da sind, Struktur zu geben (z.B. Moderation, Ablauf, Protokoll). Diese werden von Menschen zeitlich begrenzt, die nicht an der Entscheidung beteiligt sind.
- D2. Öffentlich: auch nicht direkt am Konflikt Beteiligte können mitreden oder zumindest immer zuhören. Die am Konflikt beteiligten Personen und ihre Unterstützungskreise haben mehr Mitspracherecht.
- D3. Gemeinsame Entscheidungen: je nachdem ob es um einen Konflikt zwischen Personengruppen oder Einzelpersonen geht, sollten möglichst viele direkt oder indirekt Beteiligte mitentscheiden können. Sollte dies nicht gelingen, können die Delegierten der Gerechtigkeitskommissionen und autonomen Strukturen Entscheidungen treffen. Bei diesen Entscheidungen geht es um den Schutz der von Gewalt betroffenen Person(en) und der Ermöglichung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
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- E. Welche Entscheidungen können von Awareness-Strukturen, Gerechtigkeitskommissionen und Gerechtigkeitsforen getroffen werden und wie viel Zwang darf eingesetzt werden, um diese Entscheidungen durchzusetzen? Das sollte im Gesellschaftskonsens gemeinsam festgelegt werden und ist dementsprechend nicht in allen Kommunen gleich. Jede Kommune sollte klären, ob dort Personen eingesperrt werden dürfen; wie sie sich gegenüber Menschen verhalten, die lange keine Bereitschaft zur Veränderung ihres gewalttätigen Verhaltens zeigen; ob und ab wann sie einen Ausschluss aus der Kommune für gerechtfertigt halten und wie die getroffenen Entscheidungen angefochten werden können.
Beispiel
Person X und Person Y, die sich eine Wohnung teilen, haben einen Streit, bei dem X anfängt, Y zu schlagen. Das Awareness-Team des Häuserblocks würde hier dafür sorgen, dass Y aus der Situation rauskommt, indem sie z.B. X auffordern die Wohnung zu verlassen oder Y in die Räume der Gerechtigkeitsstrukturen begleiten. Für den Fall, dass X auch nach Aufforderung weiter gewalttätig ist, kann das lokale Interventions-Team einschreiten. Um die Wurzel des Konflikts zu lösen (Wieso haben sich die beiden gestritten? Woher kommt das gewaltausübende Verhalten von X? Was braucht Y, um sich in der Wohnung wieder sicher zu fühlen?) ist in den nächsten Tagen/ Wochen/ Monaten die Gerechtigkeitskommission des Kiezes zuständig.
2. Übergangsphase
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- A. Gewaltvolle Verhältnisse überwinden: Wie oben beschrieben gehen wir davon aus, dass es langfristig weniger Gewalt geben wird. Heute befinden wir uns in einem Kreislauf, in dem gewaltausübende Menschen oftmals eigene Gewalterfahrungen gemacht haben. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen ist eine Transformation der gesamten Gesellschaft notwendig. Was heißt das aber für die Übergangsphase, in der wir alle diese gewalttätigen Verhältnisse noch in uns tragen und reproduzieren? Anders als in der Logik des strafenden Staates denken wir nicht, dass wir staatliche Zwänge brauchen, um Menschen „im Zaum“ zu halten. Der Mensch an sich ist nicht „böse“ und ohne Staat werden wir nicht sofort in einer „Mad-Max-Gesellschaft“ enden. Um die „guten“ Seiten hervorzuheben, also nach und nach eine weniger gewaltvolle Gesellschaft aufzubauen, müssen würdevolle Lebensbedingungen für alle ermöglicht werden.41
- B. Polizei abschaffen … und dann? Mindestens so lange wie wir die Gewalt dieses Systems in uns tragen, wird es Strukturen brauchen, die einschreiten und Konflikte begleiten können. Damit die von uns vorgeschlagenen Strukturen dafür sorgen, dass wir die Polizei und das Justizsystem abschaffen können, müssen sie aber von einer Mehrheit der Gesellschaft anerkannt werden, die sich aktiv daran beteiligt.*42
- C. Entstehung alternativer Strukturen wird durch die Abwesenheit staatlicher Gewaltstrukturen begünstigt: Das sehen wir z.B. daran, dass Transformative Gerechtigkeit ihren Ursprung in marginalisierten Communities in den USA hat, in denen es keine Option ist, die Polizei zu rufen. Oder am Awareness-Konzept, das aus dem Bedarf entstand, auch in linken Räumen Strukturen der Gewaltprävention zu haben, die intersektionale Konzepte miteinbeziehen und unabhängig vom Staat sind.
- D. Bildung zu Gerechtigkeit: Um diese neuen Konzepte zu verinnerlichen, weiterzuentwickeln und auf einer immer breiteren gesellschaftlichen Ebene umzusetzen, sind zugängliche Bildungsangebote in einer Übergangsphase besonders wichtig.
- E. Aufarbeitung der Verbrechen, die im Kapitalismus begangen wurden: Wie kann ein Umgang mit Täter*innen (z.B. militärische Befehlshaber*innen, Diktator*innen oder gewissenlose Unternehmer*innen) aussehen? Wie gehen wir mit dem Widerspruch zwischen dem nachvollziehbaren Bedürfnis nach Rache gegenüber den Verantwortlichen für das heutige Leid und dem Glauben, dass jede Person sich verändern kann, um? Und was ist mit den „kleinen Rädchen im Getriebe“? Also Menschen, die heute z.B. im Jugendamt, Jobcenter oder BAMF („Bundesamt für Migration und Flucht“) arbeiten und Menschen dort bewusst schikanieren und diskriminieren? Es ist für uns klar, dass heutige staatliche Funktionsträger*innen keine Entscheidungspositionen oder die Legitimität zur Gewaltausübung bekommen sollten. Gleichzeitig können wir nicht alle, die sich nicht verändern wollen, ausschließen, denn daraus kann sich schnell eine Konterrevolution bilden.
3. Was können wir kurzfristig tun?
3.1 Gegenmacht aufbauen
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- A. Ansprechpersonen für Konflikte (Awareness-Strukturen): Die Strukturen, die es bereits gibt, sollen gestärkt und neue aufgebaut werden. In allen größeren Organisierungen und Gemeinschaften, z.B. am Arbeitsplatz, in Gruppen, Vereinen und in Hausgemeinschaften sollte es Ansprechpersonen für Konflikte geben.
- B. Städteweite Gerechtigkeitskommissionen können zeitweise gebildet werden, wenn z.B. Konflikte zwischen Personen aus verschiedenen Gruppen und Communities auftreten. Dafür sollten sich u.a. Delegierte der verschiedenen Awareness-Strukturen zusammensetzen.
- C. Aufbau von selbstverwalteten Schutz- und Unterstützungskonzepten: z.B. Kiez- und Hausschutz gegen faschistische Angriffe oder sexualisierte Übergriffe (siehe Programmteil Selbstverteidigung).
- D. Autonome Beratungsangebote und Anlaufstellen stärken und neue aufbauen, die für die Betroffenen von Gewalt und Diskriminierung da sind. Daneben sollten auch Anlaufstellen oder Gruppen für die Auseinandersetzung mit eigenem gewaltausübendem Verhalten (alternative Täter*innenarbeit) aufgebaut werden.
- E. Unsichtbarkeit und Vereinzelung überwinden: Raum für gemeinschaftlichen Austausch über erlebte Gewalt schaffen. Themen wie rassistische, sexistische und andere strukturelle Gewalt sichtbar machen. Eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit den eigenen Privilegien (siehe Programmteile Antirassismus & Dekolonialisierung, Feminismus) z.B. durch regelmäßige Bildung und Reflexion an Arbeitsplätzen, in Bildungseinrichtungen, in Wohngemeinschaften und in Gruppen. Anerkennen, dass alle potenzielle Täter*innen sind.
- F. Entwicklung einer „Eingreif-Kultur“: Viel zu oft erleben wir, wie zwischenmenschliche Gewalt im öffentlichen Raum ausgeübt wird und die meisten Menschen wegschauen. Es reicht nicht, wenn vereinzelt Menschen lernen, einzugreifen. Es muss selbstverständlich sein, dass in solchen Situationen immer Unterstützung für die betroffenen Personen gewährleistet wird. Ein Anfang könnten Öffentlichkeitskampagnen sein, um mehr Aufmerksamkeit zu schaffen.
- G. Aufbau breiter, selbstorganisierter Geldtöpfe*43: Wenn viele in diese Töpfe das einzahlen, was sie übrighaben, können z.B. Ersatzfreiheitsstrafen*44 und Untersuchungshaft verhindert werden, indem die Kosten oder die Kaution kollektiv getragen werden.
- H. Existierende unabhängige Strukturen und Konzepte zur Gewaltprävention stärken: z.B. akzeptierende Drogenarbeit, Theater- und Medienprojekte, Streetwork. Teil davon zu sein ermöglicht zu erfahren, welche Herausforderungen es gibt und wie viel Kraft es geben kann, sich gegenseitig auf Augenhöhe zu unterstützen.
3.2 Reformen
Gesetze, Sicherheits- und Justizbehörden sowie andere Zwangseinrichtungen (z.B. Lager, Zwangspsychiatrien und Heime) sind nicht grundlegend reformierbar, denn sie dienen dazu bestehende Verhältnisse zu schützen (siehe Einleitung). Das mittelfristige Ziel ist die Abschaffung dieser Institutionen, vor allem der Polizei.45 Gleichzeitig brauchen wir sofortige Maßnahmen, um Kriminalisierung, Mord und Gewalt z.B. durch die Polizei zu verhindern. Kurzfristig ausgerichtete Reformen und der Aufbau alternativer, langfristig ausgerichteter Gerechtigkeitsstrukturen müssen sich nicht widersprechen.46
Gesetze
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- A. Abschaffung aller gesetzlichen Grundlagen für strukturelle Gewalt, z.B. ein Ende der Kriminalisierung von Sexarbeit47 und Abtreibungen48, von Ersatzfreiheitsstrafen49, sowie von sogenannten „verdachtsunabhängigen Kontrollen“, die Racial Profiling50 ermöglichen. Einführung des selbstbestimmten Geschlechtseintrags51 und Streichung des Betäubungsmittelgesetzes.
- B. Abschaffung aller rassistischen Sondergesetze und Konzepte52, z.B. des „Aufenthaltsgesetzes“53, indem neben vielen rassistischen Maßnahmen auch die Residenzpflicht festgelegt ist oder von Konzepten wie „Clankriminalität“.54
Polizei und Sicherheitsbehörden
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- C. Unabhängige Kontroll- und Ermittlungsinstanz für Polizei und andere Sicherheitsbehörden durch Delegierte aus Betroffenengruppen, unabhängigen Beratungsstellen und zu diesem Thema arbeitenden Organisationen.55
- D. Defund the Police: Abzug finanzieller Mittel von der Polizei. Umverteilung z.B. in sozialen Wohnungsbau, Gesundheitsversorgung und Bildungswesen.56
- E. Stopp geplanter und Rücknahme erweiterter Polizeibefugnisse, sowie von Aufrüstungen (Waffen, Technologie) und Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre.57
- F. Keine Polizei bei psychischen Krisen: Entwicklung von Konzepten zur unabhängigen Intervention bei psychischen Krisen, Gewalt in Beziehungen und Familie, sowie keine Zusammenarbeit sozialer Einrichtungen mit der Polizei.58
- G. Aufklärung aller Todesfälle in Gewahrsam und Entwicklung von Mechanismen zu deren Verhinderung. Die Mehrheit der Betroffenen tödlicher Gewalt im Knast oder in Polizeigewahrsam sind nicht weiß.59
Andere Institutionen
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- H. Regelmäßige Schulungen in allen öffentlichen Institutionen: Strukturelle und institutionelle Gewalt und Unterdrückung verschwinden nicht von allein. Es bedarf gezielter Schulungen und Sensibilisierung z.B. an Schulen, in Ämtern und im Gesundheitswesen.
- I. Unabhängige Beschwerdemöglichkeiten in allen öffentlichen Institutionen.
Weitere Gruppen und weiterführende Infos
(ergänzend zu denen in Fußnoten und Quellen)
Leseempfehlung
-
- Angela Davis, Are prisons obsolete?, 2003
- Michel Foucault, Überwachen und Strafen, 1975 (Buch)
- Larry Tifft und Dennis Sullivan, Struggle to be Human: Crime, Criminology and Anarchism, 1980 (Buch)
- LesMigraS, Unser Gewaltverständis, LesMigraS Antidiskriminierungs- und Antigewaltbereich der Lesbenberatung Berlin e.V., 2015 (Definition) [↩]
- Rassistische Polizeigewalt in Europa, Arte, 2020 (Video) [↩]
- Die Berliner Kampagne: Ban! Racial Profiling – Gefährliche Orte abschaffen!, Stellungnahme, KOP – Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt, 2017 (Artikel [↩]
- Netzwerk gegen feminizide – wir wollen uns lebend (Internetseite) [↩]
- Kiezkommune, Feminizid, was ist das nochmal?!, kiezkommune.noblogs, 2021 (Artikel) [↩]
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Rechtspflege – Strafvollzug– Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3.2018, 2018 (Statistik [↩]
- Naturfreunde Jugend Berlin, Entknastung!, 2021 (Artikel) [↩]
- KNAS – Initiative für den Rückbau von Gefängnissen (Internetseite) [↩]
- kaos – Offenes anarchistisches Treffen in München, Die Rolle der Gefängnisse innerhalb der Gesellschaft, 2018 (Broschüre) [↩]
- Anarchist Black Cross – Agitation And Action, Eine Einführung in die Knast-Kritik, (Artikel) [↩]
- August O’Clairre, Take your Mark, Get Ready, Ablate – 3 positions against prisons, (Broschüre) [↩]
- Anna Luczak, Kontrolle von Polizeihandeln: Schwierige Wege führen selten zum Ziel, Cilip, 2019 (verschriftlichter Vortrag) [↩]
- Prozessbericht vom 18.2.2021 / Justizwatch & Culture of Deportation, VG Stuttgart legitimiert rassistische Polizeigewalt in Ellwangen und gibt Freibrief für Razzien in Erstaufnahmezentren ab 6 Uhr morgens, KOP – Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt, 2021 (Artikel) [↩]
- ¿Zapalotta?, ¿Wer sind die Zapatistas?, 2021 (Artikel) [↩]
- Ein wichtiger Aspekt ist hierbei der Einfluss von Religionen, insbesondere die durch Kolonialismus und Missionierung gewalttätig durchgesetzte Dominanz christlicher Wertvorstellungen. Diese ist auch in vermeintlich nicht-religiösen Staaten, wie Deutschland sehr wirksam. [↩]
- Silvia Federici, Caliban und die Hexe. Frauen, der Körper und die ursprüngliche Akkumulation, 2020, 7. Auflage, Mandelbaum Kritik & Utopie (Buch) [↩]
- Lea Pilone, Frieden für die Obrigkeit, Analyse & Kritik, 2021 (Artikel) [↩]
- Deutschland verübte in seiner Kolonie, dem heutigen Namibia, einen Genozid an den Herrero und Nama. Im Zuge dessen wurden die ersten deutschen Konzentrationslager errichtet Jephta Nguherimo, Völkermord an Herero und Nama: Entschuldigung genügt nicht, 2021 (Artikel) [↩]
- Diese rassistische und antisemitische Verfolgung setzt sich nicht nur heute fort, sondern hat eine lange institutionelle und strukturelle Geschichte in Europa [↩]
- Nelli Tügel & Jan Ole Arps, »Wir müssen uns aus dem polizeilichen Blick herausarbeiten«, Analyse & Kritik, 2020 (Artikel) [↩]
- KOP Berlin, Racial Profiling – Alltäglicher Ausnahmezustand – Ein Gespräch mit Betroffenen, KOP Berlin Youtube-Kanal, 2020 (Video) [↩]
- In diesem Podcast geht es u.a. auch um die Entstehung der Polizei in den USA im Kontext der Aufrechterhaltung von Versklavung: Radio Dreyeckland, Sicherheit für wen?! Institutionalisierte Diskriminierung in der Polizeiarbeit und alternative Ansätze – Eine Podcastreihe, 2021 (Podcast) [↩]
- Hillary Lazar, Love, Care, and Mutual Aid as Community Self-Defense, Life, Freedom & Ethics: Kropotkin Now! (Day 2, Saturday Sessions 1A & 2A), ab 3h 57m, 2021 (Video-Aufzeichnung) [↩]
- Lee Dugatkin, Kropotkin’s Law of Mutual Aid: An Evolutionary Perspective, Freedom & Ethics: Kropotkin Now! (Day 1, Friday Sessions 1 & 2), ab 2h 58m, 2021 (Video-Aufzeichnung) [↩]
- Georges Fontenis, Manifesto of Libertarian Communism, Kapitel: Defence of the Revolution, 1953 (Manifest) [↩]
- Konsens lernen (Internetseite mit vielen Materialien) [↩]
- Das schließt alle Personen mit ein, die an einer Konfliktsituation beteiligt sind und heißt nicht, dass aufgrund der Definition einer einzelnen Person Andere bestraft werden [↩]
- Ann Wiesental, Antisexistische Awareness – Ein Handbuch, Unrast-Verlag, 2017, S. 7-26 (Buch) [↩]
- Ann Wiesental, Antisexistische Awareness – Vortrag und Diskussion mit Ann Wiesental, AStA der JLU Giessen, 2021 (Vortrag) [↩]
- Diese bereits in der Praxis gelebten Alternativen sind innerhalb von Communities entwickelt worden, die gleichzeitig mit verschiedensten Formen staatlicher, gesellschaftlicher und zwischenmenschlicher Gewalt konfrontiert sind: z.B. Schwarze Frauen*, nichtbinäre oder illegalisierte Menschen. Auch Konzepte und Bewegungen zur Abschaffung der Polizei und Gefängnisse wurden und werden von diesen Communities geprägt. [↩]
- The Barnard Center for Research on Women, What is Accountability?, BCRW Videos, 2018 (Video) [↩]
- Transformative Justice.eu (Internetseite) [↩]
- Melanie Brazzell (Hrsg.), Was macht uns wirklichsicher? Toolkit für Aktivist_innen, S. 4-10, 2017 (Toolkit) [↩]
- Gedanken über gemeinschafliche Hilfe in Fällen von intimer Gewalt (Broschüre) [↩]
- Awarenetz und ignite! Kollektiv, Transformative Gerechtigkeit & Kollektive Verantwortungsübernahme – Ein Diskussionsbeitrag, Archive.org, 2021 (Broschüre) [↩]
- What Really Makes Us Safe? Transnational Transformative Justice Project (Internetseite) [↩]
- Ann Wiesental, Antisexistische Awareness – Ein Handbuch, Unrast-Verlag, 2017, S. 57-78 (Buch) [↩]
- LesMigraS, Was ist Mehrfachzugehörigkeit und Mehrfachdiskriminierung?, LesMigraS Antidiskriminierungs- und Antigewaltbereich der Lesbenberatung Berlin e.V., 2012 (Definition) [↩]
- Ann Wiesental, Antisexistische Awareness – Ein Handbuch, Unrast-Verlag, 2017, S. 79-86 (Buch) [↩]
- CrimethInc., Fire Extinguishers and Fire Starters – Anarchist Interventions in the #SpanishRevolution, an account from Barcelona, Abschnitt: Grave Errors of the Protagonists of the Central Assembly, 2011 (Artikel) [↩]
- Vanessa E. Thompson & Daniel Loick im Gespräch mit Simone Miller, Philosophie des Abolitionismus. Gewalt nicht mit Gewalt beantworten, 2021 (Audiobeitrag) [↩]
- Ein konkretes Konzept zur Abschaffung der Polizei sowie umfassende Daten zur aktuellen Polizeiarbeit in Sachsen hat Copwatch Leipzig entwickelt und zusammengestellt; Copwatch Leipzig, Hier & Jetzt: Solidarität statt Polizei – Ein Konzept zur Abschaffung der Polizei in Deutschland, 2021 (Konzept) [↩]
- Ähnlich wie das Konzept der Roten Hilfe, nur unabhängig vom explizit aktionistischen Charakter der Bestrafung. „Die Rote Hilfe ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt.“; Rote Hilfe e.V, Wer ist die Rote Hilfe? (Internetseite) [↩]
- Ein bereits existierendes Beispiel für solch einen Fonds ist der Freiheitsfond. Dieser „befreit deutschlandweit Menschen aus dem Gefängnis, die wegen ‚Fahren ohne Fahrschein‘ hinter Gittern sind“, Freiheitsfonds – Raus aus der JVA (Internetseite) [↩]
- Alex Vitale, The Growing Crisis in Policing: In Conversation with Alex Vitale, It’s Going Down, 2021 (Podcast) [↩]
- Michèle Winkler & Benjamin Derin, #Polizeiproblem abschaffen? – Einführende Skizzen zur Kritik der Polizei, Cilip, 2021 (Artikel) [↩]
- Hydra – Treffpunkt und Beratungsstelle zu Sexarbeit und Prostitution (Internetseite) [↩]
- „What the Fuck!?“ Bündnis (Internetseite) [↩]
- Kampagne zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe (Internetseite) [↩]
- Bafta Sarbo, Wie polizeiliches Racial Profiling Rassismus anheizt, Analyse & Kritik, 2020, (Artikel) [↩]
- Bundesverband Trans* e.V., Sechs Forderungen für eine gelungene TSG-Nachfolgeregelung, 2021 (Forderungskatalog) [↩]
- akj-berlin, Die gesetzliche Diskriminierungsfalle: Diskriminierende Kontrollen und Aufenthaltsgesetzgebung, Cilip, 2013 (Artikel) [↩]
- „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ (Gesetzestext) [↩]
- Bafta Sarbo, Wie polizeiliches Racial Profiling Rassismus anheizt, Analyse & Kritik, 2020, (Artikel) [↩]
- #EntnazifizierungJetzt (Internetseite) [↩]
- Melanie Brazzell & Vanessa Thompson, #111 „Defund the Police“: Eine Welt ohne Polizei – geht das?, Dissens Podcast, 2021 (Podcast) [↩]
- Dirk Burczyk, Aufgaben- und Befugniszuwachs für die Bundespolizei, Cilip, 2021 (Artikel) [↩]
- Johanna Mohrfeldt (ReachOut), Kein Einzelfall – Rassistische Kriminalisierung von Jugendlichen durch die Polizei, Berlin Rechtsaußen – Der Berlin-Blog vom apabiz, 2020 (Artikel) [↩]
- Kampagne „Death in Custody“ (Internetseite) [↩]